Die Erstellung von Hegeplänen für Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen durch den Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V.

Nach § 30a des Landesfischereigesetzes in NRW müssen die Fischereiberechtigten für Gewässer mit besonderer fischereilicher und ökologischer Bedeutung Hegepläne aufstellen. Dies gilt für 11 Pflichtgewässer in NRW.

Der RhFV erstellt die Hegpläne für Agger, Sülz, Erft, Issumer Fleuth, Urft, Olef und den freiwilligen Hegeplan für die Eifelrur.

Die Fortführung der Hegepläne soll später durch die Gewässerwarte oder Hegegemeinschaften vor Ort übernommen werden.

Nach der gesetzlichen Definition ist Hege der Erhalt eines dem Gewässer angemessenen Fischbestandes.

Die Hegeplanverordnung NRW gibt in einem 30-seitigen Formular einen einfachen Rahmen für die Datenerfassung zum Hegeplan vor.

Ziel des Hegeplans ist es, Missstände des Gewässers aufzudecken, welche auch die Fischfauna betreffen. Daneben gibt der Hegeplan Auskunft über Fischbestand, Bestandsentwicklungen und potentiellen Ertrag.

Aktuelles

15.05.2013

Zweite Etappe der Aktion "Wir paddeln für den Lachs"

Am Dienstag, 14.05.2013, stand die 2. Etappe der Aktion an. Diemal lag der Startpunkt in Wissen...


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13.05.2013

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13.05.2013

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Am Montag den 13. Mai starten fünf Schulen eine viertägige Kanu-Regatta auf der Sieg von Siegen bis...


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12.05.2013

Bezirks-Vorstandsfischen 2013

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