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Verkaufstellen für Fischereierlaubnisscheine:
Verkaufspreise:
Bedingungen zur Ausübung der Fischerei:
Zulässig ist nur der Fischfang mit bis zu zwei Handangeln, insgesamt höchstens drei Haken.
Die Verwendung des Setzkeschers und das Anfüttern sind verboten.
Es ist eine Fangliste zu führen und nach Ablauf der Fischereierlaubnis an den Referenten für Gewässerverwaltung, Herrn Horst Ceulaers, zurückzugeben.
Streckenbeschreibung:
Hafen der Stadt Bad Honnef, Gewässerfläche ca. 11,25 ha
Ansprechpartner:
RhFV, Ref. Gewässerverwaltung
Arndtstrasse 8
53844 Troisdorf
Tel.: 0228/451891
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| Alleestraße 1 | 53757 Sankt Augustin | Tel.: 02241/14735-0 | e-Mail: info@rhfv.de