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Wir alle haben es vermutlich bereits gelesen oder gehört:
Der europäische Aal ist vom Aussterben bedroht. Nicht nur der Rückgang der Glasaalfänge und des Aufstieges von Jungaalen sind alarmierende Signale. Auch die hohe Infektionsrate mit dem Schwimmblasenwurm, mit Herpesviren, und die stellenweise bedenkliche Belastung durch Umweltgifte wie Dioxin und PCB’s geben Anlass zur Besorgnis. Dazu kommen eine intensive Binnenfischerei und die allseits bekannte Wasserkraftproblematik. Leider ist es heute kaum noch möglich, gesunde und damit unbedenkliche Besatzaale für unsere Vereinsgewässer zu erhalten.
In dieser prekären Situation ist die Europäische Union ihrer besonderen Verantwortung gerecht geworden und hat ein europaweites Hilfsprogramm für den Aal auf den Weg gebracht. Es sollen auf nationaler Ebene so genannte „Aalmanagementpläne“ aufgestellt werden, um den Aal sowohl als Fischart, als auch als wichtige fischereiliche Zielart zu erhalten.
Für das Rheinsystem hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen die Federführung in Absprache mit den anderen Bundesländern für die Ausarbeitung dieser Managementpläne übernommen. Wesentlicher Bestandteil ist, dass ein bestimmter Prozentsatz der Blankaale aus einem Einzugsgebiet unbeschadet das Meer erreichen soll. Wird dieser Grenzwert nicht erreicht, sind Maßnahmen wie z.B. Fangbeschränkungen zu ergreifen. Die Mitgliedsstaaten haben sich dazu verpflichtet, diese Pläne aufzustellen, entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Aals zu ergreifen und die Einhaltung zu überwachen.
Wir alle sind nun gefordert mitzuwirken, diese Pläne gewissenhaft so umzusetzen, dass uns der Aal als beliebter Angelfisch erhalten bleibt. Aalbesatz kann mit Mitteln der Europäischen Union gefördert werden, mögliche Fördersätze sind im Kulissensystem zur Aal-Besatzförderung eingestuft:
| Kulisse | Barrieren | Besatz- förderung | Förderquellen |
| 1a | barrierefrei in NRW | Förderung | 50% EFF EG / 50% Land |
| 1b | 1 WKA; + das westdeutsche Kanalsystem | Förderung | 30% EFF EG / 30% Land |
| 2a | 2 WKA | evtl. Förderung | 0% EFF EG / 25% FiAbg |
| 2b | 3+ WKA | mittelfristige Förderung | (0% / 0%) |
| 2c | abgeschlossene Gewässer ohne Zugang | keine Förderung | (0% / 0%) |
(WKA= Wasserkraftanlage)
Der Rheinische Fischereiverband weist aber ausdrücklich darauf hin, dass bei der augenblicklichen ernsten Lage es nicht verantwortungsvoll und nachhaltig ist, Aale in Gewässer zu setzen, aus denen sie nicht abwandern können (nicht angeschlossene Baggerseen, stark wasserkraftgenutze Fließgewässer u.ä.). Diese Tiere gehen einer eventuellen Vermehrung verloren und können nicht zum Arterhalt beitragen.
Formulare_Aalbesatz_Anlage_2_LFischO_aufgrund_Erl-AalVO__2_.pdf | 266 K |
Der Bedarf an Fischbesatz ist bis zum 15. November des Vorjahres anzumelden. Hier das Formular zur Bedarfsanmeldung zum Download:
Das Antragsformular für Fischbesatz-maßnahmen wird von der Landwirt-schaftskammer bereitgestellt, bitte folgen Sie dem Link zur LWK.
Verbandsmitglieder richten den Antrag in dreifacher Ausfertigung über die Verbandsgeschäftsstelle
Rheinischer Fischereiverband
Geschäftsstelle
Alleestraße 1
53757 Sankt Augustin
an die Landwirschaftskammer.
Die Leitlinie zum Fischbesatz in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf den Seiten des MKULNV-NRW. Bitte folgen Sie dem Link:
Leitlinie zum Fischbesatz
| Alleestraße 1 | 53757 Sankt Augustin | Tel.: 02241/14735-0 | e-Mail: info@rhfv.de