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Aal- Besatzempfehlung

 

 

Liebe Verbandsmitglieder, liebe Freunde der Angelfischerei,

 

wir alle haben es vermutlich bereits gelesen oder gehört:

Der europäische Aal ist vom Aussterben bedroht. Nicht nur der Rückgang der Glasaalfänge und des Aufstieges von Jungaalen sind alarmierende Signale. Auch die hohe Infektionsrate mit dem Schwimmblasenwurm, mit Herpesviren, und die stellenweise bedenkliche Belastung durch Umweltgifte wie Dioxin und PCB’s geben Anlass zur Besorgnis. Dazu kommen eine intensive Binnenfischerei und die allseits bekannte Wasserkraft- problematik. Leider ist es heute kaum noch möglich, gesunde und damit unbedenkliche Besatzaale für unsere Vereinsgewässer zu erhalten.

 

In dieser prekären Situation will die Europäische Union ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden und hat ein europaweites Hilfsprogramm für den Aal auf den Weg gebracht. Es sollen auf nationaler Ebene so genannte „Aalmanagementpläne“ aufgestellt werden, um den Aal sowohl als Fischart, als auch als wichtige fischereiliche Zielart zu erhalten.

 

Für das Rheinsystem hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen die Federführung in Absprache mit den anderen Bundesländern für die Ausarbeitung dieser Managementpläne übernommen. Wesentlicher Bestandteil wird sein, dass ein bestimmter Prozentsatz der Blankaale aus einem Einzugsgebiet unbeschadet das Meer erreichen soll. Wird dieser Grenzwert nicht erreicht, sind Maßnahmen wie z.B. Fangbeschränkungen zu ergreifen. Die Mitgliedsstaaten haben sich dazu verpflichtet, diese Pläne aufzustellen, entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Aals zu ergreifen und die Einhaltung zu überwachen.

 

Wir alle sind nun gefordert mitzuwirken, diese Pläne gewissenhaft so umzusetzen, das uns der Aal als beliebter Angelfisch erhalten bleibt. Im Vorgriff soll, als heute schon mit Mitteln der Europäischen Union geförderte Maßnahme, Aalbesatz durchgeführt werden.

Zum Erreichen der Fördersätze sind aber einige Kriterien zu erfüllen:

 

 

• Der Aalbesatz muss grundsätzlich den Gesundheitskriterien entsprechen, d.h. die Tiere müssen nachweislich frei von Schwimmblasenwürmern und Herpesviren sein (s.u.)

 

• Förderung von 50 % (25 % FIAF-Förderung + 25 % aus der Fischereiabgabe):

Vor dem Besatz ist nachzuweisen, dass die Aale in angemessener Stückzahl in Fließgewässer und -abschnitte besetzt werden sollen, die nach dem Handbuch Querbauwerke 75% der abwandernden Blankaale die Chance bieten, nicht durch Wasserkraftstandorte letal geschädigt zu werden.

(Karte 3.2 im Kartenanhang Handbuch Querbauwerke, MUNLV)

 

• Förderung von 25 % (nur aus der Fischereiabgabe):

Vor dem Besatz ist nachzuweisen, dass die Aale in angemessener Stückzahl in Fließgewässer und -abschnitte besetzt werden sollen, die nach dem Handbuch Querbauwerke in Zukunft nach entsprechenden Umbaumaßnahmen mindestens 50 % der abwandernden Blankaale die Chance bieten, nicht durch Wasserkraftstandorte letal geschädigt zu werden. (Karte 3.1 im Kartenanhang Handbuch Querbauwerke, MUNLV)

 

• Förderung von 25 % (nur aus der Fischereiabgabe):

Alle anderen Besatzmaßnahmen mit Aalen können ebenfalls eine Förderung von 25 % erhalten. Der Rheinische Fischereiverband weist aber ausdrücklich darauf hin, dass bei der augenblicklichen ernsten Lage es nicht verantwortungsvoll und nachhaltig ist, Aale in Gewässer zu setzen, aus denen sie nicht abwandern können

(nicht angeschlossene Baggerseen, stark wasserkraftgenutze Fließgewässer u.ä.).

Diese Tiere gehen einer eventuellen Vermehrung verloren und können nicht zum Arterhalt beitragen.

 

 

Die LÖBF wird in Kürze eine Liste mit gut geeigneten (seuchenfreien) Aalbezugsquellen ausarbeiten. Es ist ausdrücklicher Wunsch der Obersten Fischereibehörde in Düsseldorf, dass geförderter Aalbesatz künftig vor der Besatzmaßnahme auf die Förderwürdigkeit geprüft wird.

 

Wir setzen auf das Verständnis und die Mithilfe der Vereine, denn wir alle wollen nicht erleben, dass das Angeln von Aalen irgendwann einmal ganz eingestellt werden muss.


Antrag auf Bezuschussung von Fischbesatzmaßnahmen

 

Der Bedarf an Fischbesatz ist bis zum 15. November des Vorjahres anzumelden. Hier das Formular zur Bedarfsanmeldung zum Download:



Das Antragsformular für Fischbesatzmaßnahmen wird von der Landwirtschaftskammer bereitgestellt, bitte folgen Sie dem Link zur LWK.

 

Verbandsmitglieder richten den Antrag in dreifacher Ausfertigung

über die Verbandsgeschäftsstelle

 

 Rheinischer Fischereiverband

 Geschäftsstelle

 Alleestraße 1

 53757 Sankt Augustin

 

an die Landwirschaftskammer.

 

 

Die Leitlinie zum Fischbesatz in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf den Seiten des MKULNV-NRW.

Bitte folgen Sie dem Link:

Leitlinie zum Fischbesatz