Der Rheinische Fischereiverband bietet seinen Mitgliedern umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Der RhFV führt eine Vielzahl von Umwelt- und Artenschutzprojekten in eigener Trägerschaft oder in Kooperation mit Landesstellen und anderen Kooperationspartnern durch. Aktuell bearbeitet der RhFV mit seinen angestellten Biologen, Fischwirten und zahlreichen ehrenamtlichen Helfern insbesondere folgende Projekte:
Aufnahmeantrag für Vereine (PDF)
Aufnahmeantrag zur Einzelmitgliedschaft (PDF)
Wir möchten Ihnen die Vorteile aufzeigen, die Ihr Verein durch die Mitgliedschaft in unserem Landesverband hat:
Der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.V. tritt für seine weit über 40.000 Mitgliedern in NRW und bundesweit gegenüber Politik und Umweltverwaltung als starke Interessenvertretung ein: Als jüngsten politischen Erfolg können wir den Erlass des NRW-Landesumweltministeriums zum Angeln für Kinder unter 10 Jahren feiern – ein klares Ergebnis unserer Verbandsarbeit! Dies ist für die Nachwuchsarbeit unserer Mitgliedsvereine eine wichtige Verbesserung.
Weiterhin bieten wir unseren Vereinen eine kostenlose Beratung zum Fischbesatz und die Bearbeitung der Anträge auf jährlichen Kostenzuschuss für Fischbesatz an (30% oder 50% Zuschuss, je nach besetzten Altersstadien).
Darüber hinaus stehen unseren Vereinen Fördermittel für sogenannte Biotopmaßnahmen (z.B. Röhrichtzonen, schwimmende Inseln) sowie für Schulungsmaßnahmen und Sondermaßnahmen zur Verfügung, die über den Verband und mit dessen Beratung beantragt werden können. Das RhFV-Team aus Biologen und einem gelernten Fischwirt steht Ihnen jederzeit für Fischbestandserfassungen (z.B. durch Elektrofischerei) und für Gewässeruntersuchungen (z.B. Baggerseeprogramm, Wasserchemie, Ertragsfähigkeit) zur Verfügung.
Die Geschäftsstelle des RhFV beantwortet Ihnen Fragen zum Fischereirecht, zu Pachtverträgen, zum Vereinsrecht oder bei Fachfragen der Fischerei.
Der RhFV bietet seinen Vereinen weiterhin eine Reihe von Angeboten zur Jugendarbeit, organisierten Angelveranstaltungen, Anmeldung zu Gewässerwartelehrgängen sowie Führungen z.B. zum Lachsprogramm NRW an. Mit der RhFV-Info-Zeitschrift, der RhFV-Internetseite und einer jährlichen Info-Veranstaltung werden die Mitglieder fortlaufend über aktuelle Fischereithemen informiert.
Der Schutz Ihrer Vereinsmitglieder ist durch die Versicherungen über den Landessportbund (LSB) sowie über den Deutscher Angelfischerverband (DAFV) gewährleistet; eine wichtige Sicherheit für den Verein und seine Mitglieder bei allen Aktivitäten am Wasser und auf dem Weg dorthin (Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Vertrauensschaden-Versicherung und Rechtsschutzversicherung).
Die Mitgliedschaft im RhFV sichert dem Verein darüber hinaus die Sicherheit seiner Pachtverträge, da innerhalb des Verbandes Konkurrenzangebote satzungsgemäß nicht zulässig sind.
Der RhFV bietet seinen Mitgliedsvereinen eine Begleitung bei behördlichen Anfragen oder Vorgängen rund um seine Vereinsgewässer (z.B. landschaftsrechtliche Beschränkungen, Bewirtschaftungsfragen, Gewässerverschmutzung, Fischsterben). Auch wenn Ihr Verein zur Zeit noch kein Vereinsgewässer besitzt, ist eine Absicherung der Vereinsmitglieder (Unfall, Haftpflicht, Rechtsschutz) über eine Mitgliedschaft in unserem Verband dringend angezeigt. Außerdem pachten wir als Verband ständig neue Gewässer an, die wir unseren Mitgliedern in Unterverpachtung zur Verfügung stellen.
Der Lehrgang Elektrofischfang des LANUV in Albaum (Sauerland) richtet sich an Personen aus der Angelfischerei, die die Methode der Elektrofischerei für Fischbestandsuntersuchungen, Hegemaßnahmen, Gutachten o. ä. anwenden möchten. Lehrgangsinhalte in den ersten beiden Tagen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, elektrotechnischen und fischphysiologischen Grundlagen sein, sowie werden die Anwendungsbereiche der Elektrofischerei und verschiedene Befischungsmethoden theoretisch vermittelt. An zwei weiteren Tagen wird mit Befischungen an verschiedenen Gewässertypen das theoretische Wissen praktisch umgesetzt und vertieft sowie der Umgang mit verschiedenen Elektrofischereigeräten geübt.
Der Lehrgang schließt am fünften Tag mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Bei erfolgreichem Abschluss beider Prüfungen wird der Bedienungsschein zum Betreiben von Elektrofischfanganalagen ausgehändigt.
Antrag Elektrofischfang
Der Lehrgang Fischereibioologie I des LANUV in Albaum (Sauerland) dauert 5 Tage und richtet sich an angehende Gewässerwarte. Lehrgangsinhalte Im Lehrgang werden die Grundlagen der Limnologie und Wasserchemie, Fischereirecht und fischereiliche Strukturen sein, auch wird eine Einführung in die Bewirtschaftung von Gewässern thematisiert und in Bezug zu den Aufgaben von Gewässerwartinnen und Gewässerwarten gesetzt.
Auch der Lehrgang Fischereibiologie II des LANUV in Albaum (Sauerland) geht über eine Dauer von 5 Tagen. Im Lehrgang werden die Themen Limnologie und Wasserchemie, Fischereirecht und fischereiliche Strukturen sowie die Bewirtschaftung von Gewässern weiter vertieft und Methoden, z. B. zur Verbesserung von Gewässerstrukturen, vermittelt.
Der Antrag auf Teilnahme an der fischereilichen Aus- und Fortbildung Fischereibiologie I + II ist an den jeweils zuständigen Bezirksvorsitzenden zu richten. Direkt an die Geschäftsstelle gesandte Anträge können nicht bearbeitet werden.
Antrag Ausbildung Fischereibiologie I + II