Schnupperangeln
Das Ministerium für Klimaschutz , Umwelt , Landwirtschaft , Natur und Verbraucherschutz (MKULNV ) erklärt in einem Runderlass vom 6. August 2015 , dass ein Schnupperangeln für Kinder und Jugendliche über 10 Jahren und mit Runderlass vom 23.November 2017 für Erwachsene auch ohne Fischereischein möglich ist. Nach diesem Erlass ist es verbandszugehörigen Vereinen möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Kinder und Jugendliche das Angeln einmal ausprobieren zu lassen.
Ein Schnupperangeln darf nur durchgeführt werden, wenn dies vorher einvernehmlich mit dem Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V. abgestimmt wurde und der Termin als Verbandsveranstaltung genehmigt ist. Erst damit sind die Teilnehmer (Nichtmitglieder des RhFV) versichert. Die Aufsicht der Kinder und Jugendlichen beim Angeln muss, unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung erwachsener Fischereischeininhaber, gewährleistet sein. Die Begleitpersonen benötigen die erforderliche Fischereierlaubnis. Tierschutzrelevante Vorgänge, wie die Auswahl des Angelgerätes sowie das Abhaken und Töten werden ausschließlich von den Begleitern mit Fischereischein durchgeführt. Die Veranstaltung darf für die Teilnehmer (max. 15 Personen) maximal 1 – 2 Tage dauern. Die „Nichtmitglieder“ sind im Rahmen der Nichtmitgliederversicherung (ARAG SpV 1055997) des RhFV von 1880 e.V. vom 01.07.2016 versichert.
Anmeldeformular Schnupperangeln (PDF)